Beim Kauf oder der Übertragung des Eigentums an einer Immobilie in Spanien fallen für den Käufer verschiedene Steuern und Gebühren an.
Grunderwerbsteuer (ITP)
Diese Steuer fällt beim Kauf gebrauchter Immobilien an. Der ITP-Satz variiert je nach Autonomer Gemeinschaft, in der sich die Immobilie befindet. Beispiel:
Andalusien: 7 %
Madrid: 6 %
Katalonien: 10-11 %
Andalusien: 7 % für Immobilien unter 150.000 €; 8 % für Immobilien zwischen 150.000 € und 300.000 €; 9 % für Immobilien zwischen 300.000 € und 500.000 €; 10 % für Immobilien über 500.000 €.
Valencianische Gemeinschaft: 10 %
Baskenland: 4 %
Kanarische Inseln: 6,5 %
Galicien: 10 %
Balearen: 8 % bis 11 % (progressiver Satz basierend auf dem Immobilienwert)
Aragon: 8 %
Asturien: 8 % bis 10 % (progressiver Satz basierend auf dem Immobilienwert)
Kantabrien: 10 %
Kastilien-La Mancha: 9 %
Kastilien und León: 8 %
Extremadura: 9 %
La Rioja: 7 %
Murcia: 8 %
Navarra: 6 %
Ceuta und Melilla: 6 %
Darüber hinaus sind je nach Situation Ermäßigungen möglich, beispielsweise für Großfamilien oder junge Käufer (Asesoría Orihuela Costa).
Mehrwertsteuer (MwSt.)
Für neue Immobilien muss anstelle der ITP Mehrwertsteuer gezahlt werden. Der allgemeine Satz beträgt 10 % des Kaufwerts (Asesoría Orihuela Costa).
Steuer auf beurkundete Rechtsgeschäfte (AJD)
Diese Steuer gilt sowohl für neue als auch für gebrauchte Immobilien, wenn der Kauf bei einem Notar registriert wird. Die AJD-Gebühren variieren auch je nach autonomer Gemeinschaft:
Madrid: 0,75 %
Andalusien: 1,20 %
Katalonien: 1,50 % (Asesoría Orihuela Costa).
Zusätzliche Kosten
Neben den Steuern fallen beim Immobilienkauf in Spanien noch weitere Kosten an:
Notargebühren: Zwischen 600 und 875 Euro, je nach Wert der Immobilie.
Grundbucheintragung: Zwischen 600 und 1.000 Euro, je nach Lage und Eigenschaften der Immobilie.
Wertermittlung: Etwa 300 Euro, wenn Sie eine Finanzierung beantragen.
Dies sind die wichtigsten Steuern und Kosten, die beim Kauf oder der Übertragung von Immobilien in Spanien anfallen. Für detailliertere Informationen empfiehlt sich grundsätzlich die Rücksprache mit einem Immobilienanwalt oder einem spezialisierten Verwalter.