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Steuern beim Immobilienkauf in Spanien

Beim Kauf oder der Übertragung des Eigentums an einer Immobilie in Spanien fallen für den Käufer verschiedene Steuern und Gebühren an.

Immobilienkosten
Region
New Property
Young Buyer
Large Family
Property Transfer Tax (ITP)
M-SQeu
16.800 € 
Tax on Documented Legal Acts (AJD)
M-SQeu
- 
Value Added Tax (VAT)
M-SQeu
- 

Grunderwerbsteuer (ITP)
Diese Steuer fällt beim Kauf gebrauchter Immobilien an. Der ITP-Satz variiert je nach Autonomer Gemeinschaft, in der sich die Immobilie befindet. Beispiel:
Andalusien: 7 %
Madrid: 6 %
Katalonien: 10-11 %
Andalusien: 7 % für Immobilien unter 150.000 €; 8 % für Immobilien zwischen 150.000 € und 300.000 €; 9 % für Immobilien zwischen 300.000 € und 500.000 €; 10 % für Immobilien über 500.000 €.
Valencianische Gemeinschaft: 10 %
Baskenland: 4 %
Kanarische Inseln: 6,5 %
Galicien: 10 %
Balearen: 8 % bis 11 % (progressiver Satz basierend auf dem Immobilienwert)
Aragon: 8 %
Asturien: 8 % bis 10 % (progressiver Satz basierend auf dem Immobilienwert)
Kantabrien: 10 %
Kastilien-La Mancha: 9 %
Kastilien und León: 8 %
Extremadura: 9 %
La Rioja: 7 %
Murcia: 8 %
Navarra: 6 %
Ceuta und Melilla: 6 %

Darüber hinaus sind je nach Situation Ermäßigungen möglich, beispielsweise für Großfamilien oder junge Käufer​ (Asesoría Orihuela Costa)​.

Mehrwertsteuer (MwSt.)
Für neue Immobilien muss anstelle der ITP Mehrwertsteuer gezahlt werden. Der allgemeine Satz beträgt 10 % des Kaufwerts​ (Asesoría Orihuela Costa)​.

Steuer auf beurkundete Rechtsgeschäfte (AJD)
Diese Steuer gilt sowohl für neue als auch für gebrauchte Immobilien, wenn der Kauf bei einem Notar registriert wird. Die AJD-Gebühren variieren auch je nach autonomer Gemeinschaft:
Madrid: 0,75 %
Andalusien: 1,20 %
Katalonien: 1,50 % (Asesoría Orihuela Costa).

Zusätzliche Kosten
Neben den Steuern fallen beim Immobilienkauf in Spanien noch weitere Kosten an:
Notargebühren: Zwischen 600 und 875 Euro, je nach Wert der Immobilie.
Grundbucheintragung: Zwischen 600 und 1.000 Euro, je nach Lage und Eigenschaften der Immobilie.
Wertermittlung: Etwa 300 Euro, wenn Sie eine Finanzierung beantragen.

Dies sind die wichtigsten Steuern und Kosten, die beim Kauf oder der Übertragung von Immobilien in Spanien anfallen. Für detailliertere Informationen empfiehlt sich grundsätzlich die Rücksprache mit einem Immobilienanwalt oder einem spezialisierten Verwalter.

Welche Steuern müssen beim Immobilienkauf in Spanien bezahlt werden?
Die Hauptsteuern umfassen die Grunderwerbsteuer (ITP) für gebrauchte Immobilien, die Mehrwertsteuer (IVA) für neue Immobilien und die Steuer auf dokumentierte Rechtsakte (AJD).
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer (ITP) in Spanien?
Der ITP-Satz variiert je nach Autonome Gemeinschaft. Zum Beispiel hat Andalusien Sätze von 7% bis 10%, Madrid 6%, Katalonien 10-11% und das Baskenland 4%, unter anderen Variationen.
Wie hoch ist die Mehrwertsteuer (IVA) für neue Immobilien in Spanien?
Die IVA für neue Immobilien beträgt im Allgemeinen 10% des Kaufwertes.
Was ist die Steuer auf dokumentierte Rechtsakte (AJD) und wie wird sie angewendet?
Die AJD ist eine Steuer, die sowohl auf neue als auch auf gebrauchte Immobilien angewendet wird, wenn der Kauf vor einem Notar registriert wird. Der Satz variiert je nach Autonome Gemeinschaft, zum Beispiel 0,75% in Madrid und 1,50% in Katalonien.
Gibt es Steuerermäßigungen für bestimmte Käufer?
Ja, es gibt mögliche Steuerermäßigungen für kinderreiche Familien, junge Käufer und andere, abhängig von der Autonomen Gemeinschaft und den Umständen des Käufers.
Welche zusätzlichen Kosten sollten beim Immobilienkauf in Spanien berücksichtigt werden?
Neben den Steuern sollten Notargebühren (zwischen 600 und 875 Euro), Grundbuchgebühren (zwischen 600 und 1.000 Euro) und Bewertungsgebühren (ca. 300 Euro, falls eine Finanzierung beantragt wird) berücksichtigt werden.
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